Digitalisieren Sie Ihre Verwaltung im Bereich des Baurechts
Der digitale Bauantrag leicht gemacht
Der Begriff „Digitalisierung“ wird in Verwaltungen, gerade auch im Baurecht, im Alltag unterschiedlich ausgelegt. Für die einen endet die Digitalisierung damit, dass der eingehende Schriftverkehr in die elektronische Akte im BGV abgelegt wird. Für andere ist das Einreichen des Bauantrages in elektronischer Form die Mindestanforderung und einige Kommunen sprechen von der vollelektronischen Antragsbearbeitung, bei der am Ende die Pläne und der Bescheid digital signiert werden.
Aus unserer Sicht ist die Digitalisierung im Baurecht ein Prozess, der Verwaltungen vor organisatorische und technische Herausforderungen stellt – sei es der seit Jahren eingespielte Ablauf beim Bearbeiten eines Antrages, der nun plötzlich geändert werden muss, oder schlicht die Größe des Bildschirmes, mit dem die Bauvorlagen betrachtet werden müssen.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) treibt der Gesetzgeber das Thema voran. Danach sind Bund und Länder verpflichtet, alle Verwaltungsleistungen elektronisch bis Ende 2022 anzubieten. Der Rahmen für die konkrete Umsetzung findet sich im Landesrecht wieder; somit erhalten die Aktivitäten in den Digitalisierungsprojekten der Kommunen eine rechtliche Basis. Die technische Basis für den elektronischen Datenaustausch zwischen der Baurechtsbehörde und den einzelnen im baurechtlichen Verfahren beteiligten Akteuren wurde mit der Verabschiedung des Standards „XBau 2“ geschaffen. Diesen Datenaustausch-Standard müssen alle IT-Fachanwendungen, die im Baurecht genutzt werden, innerhalb einer Übergangszeit bis Anfang 2023 unterstützen.
Auch im PROFI Baugenehmigungsverfahren werden diese Standards und Vorgaben schrittweise realisiert – angepasst an das Voranschreiten der Digitalisierung bei unseren Anwendern. Für die Umsetzung des „Digitalen Bauantrages“ verfolgen wir dabei zwei Szenarien, um dem OZG gerecht zu werden. In beiden Varianten bleibt das PROFI Baugenehmigungsverfahren mit den bewährten Funktionen und Abläufen die führende Anwendung im Baurechtsamt.
Variante 1: Formularserver und WebBGV
Bei dieser Konstellation erfolgt das Einreichen des Antrags über einen Formularserver, der bereits in vielen Kommunen in anderen Rechtsgebieten zum Einsatz kommt. Der Antragsteller wird dabei mittels Assistenten durch die notwendigen Eingabefelder geführt und lädt die erforderlichen Planunterlagen als PDF-Datei hoch. Für die Eingaben erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, sodass fehlerhafte Anträge von vornherein minimiert werden. Der gesamte Antrag wird im Anschluss im XBau 2-Format bereitgestellt. Im BGV wird der Antrag danach vom Sachbearbeiter eingelesen. Das manuelle Eingeben der Antragsdaten entfällt hierbei, da diese Informationen direkt aus dem digitalen Antrag übernommen werden. Die weitere Kommunikation mit dem Antragsteller und den Beteiligten erfolgt dann über unser Modul „WebBGV“; auch die Beteiligung anderer Stellen und Nachbarn.
Die Anträge werden über einen Formularserver eingereicht. Die weitere Kommunikation erfolgt über das Modul WebBGV.
Variante 2: Virtuelles Bauamt
Beim Einsatz eines „virtuellen Bauamtes“ bzw. einer „Bau- oder Serviceplattform“ erfolgt jegliche Kommunikation und Interaktion digital über eine einheitliche Benutzeroberfläche. Das Einreichen des Antrags einschließlich Planunterlagen, das Nachfordern und Nachreichen von Unterlagen, die Beteiligung der betroffenen Stellen und der Nachbarn, das Zustellen des Bescheides und der genehmigten Planunterlagen – all das erfolgt über diese Plattform. Der Datenaustausch mit dem PROFI Baugenehmigungsverfahren erfolgt im Standard XBau 2. Bei dieser Variante besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass sich die am Verfahren Beteiligten seitens des Antragstellers bereits vor und auch während des baurechtlichen Verfahrens auf elektronischem Wege austauschen können – ohne dass die genehmigende Behörde einbezogen wird. So kann z. B. der Entwurfsverfasser die Planunterlagen hochladen und vor Einreichen des Antrags einen Fachplaner über die Plattform einladen, die Planungen zu ergänzen. Auch hier werden die Antragsdaten vor Weitergabe an das PROFI Baugenehmigungsverfahren vorgeprüft.
Jegliche Kommunikation und Interaktion erfolgt digital über die einheitliche Benutzeroberfläche der Plattform.